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Wir vermieten ausschließlich das Material, wir bieten keine geführten Touren an.

Eine zufällige, zeitgleiche Anwesenheit von Mitarbeitern von uns auf dem gleichen Flussabschnitt oder Waldweg (Fahrradpiste) gilt nicht als vertraglich vereinbarte “geführte Tour” im Sinne des Verantwortungsübergangs.

Die aktuell gültigen Mietpreise finden Sie auf unserer Webseite.

Wir haften nicht für falsche Preisangaben auf Webseiten von Dritten.

Wenn Sie Ausrüstung im Vorfeld reservieren wollen, bitten wir Sie dies einige Tage im Voraus zu machen, eine Reservierung ohne Bestätigung ist nicht gültig.

Sie können telefonisch oder per Email reservieren.

Sie fahren auf Ihr eigenes Risiko, alle Bootsbesatzungen oder Fahrradfahrer handeln während der Gesamtdauer des Mietverhältnisses vollständig eigenverantwortlich.

 

  Haftungen und gegenseitige Verpflichtungen

Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Der Vermieter wurde Ihnen gegenüber beratend tätig. Die Vermietgegenstände sind in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter  bis zum Wiederbeschaffungswert. Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Der Träger haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmenden verursacht oder mit verursacht wurde. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Wenn der Mieter keine Schwimmweste nutzen möchte, obwohl sie ihm angeboten wurde, hat er dies im Falle eines Unfalls selbst zu vertreten. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen und sportlichen Anforderungen der Tour auf einem natürlichen Gewässer mit all seinen natürlichen Gefahren gewachsen ist.
Die Benutzung der Mietgegenstände in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist verboten.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem  Gewitter oder Gewitter benutzen wird. Kosten von Rettungseinsätzen werden vom Mieter getragen.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

  Haftungsbeschränkung des Verleihers

Jegliche Haftung des Vermieters wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

Der Vermieter haftet nicht für gesundheitliche oder materielle Schäden jeglicher Art, sowie der Verlust von privaten Gegenständen. Die Benutzung der von dem Vermieter zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Können Leistungen aus vom Vermieter  verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet der Viermieter bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit, des Vermieters oder ihrer Erfüllungsgehilfen, ist ausgeschlossen.